Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Inhalt
1 Stand der Barrierefreiheit
2 Noch nicht barrierefreie Inhalte
3 Geplante Maßnahmen
4 Rückmeldung und Kontakt
5 Schlichtungsverfahren
Diese Erklärung gilt für die digitale Plattform „Marktplatz D“ des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS), erreichbar über die Landing Page sowie die Portale für Vergabestellen und Unternehmen. Als öffentliche Stelle bemühen wir uns um die Umsetzung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Richtlinie (EU) 2016/2102.
1 Stand der Barrierefreiheit
Die Plattform „Marktplatz D“ befindet sich zum Zeitpunkt dieser Erklärung in einer frühen Ausbaustufe (Minimum Viable Product – MVP), in der es eine erste funktionsfähige Version der Plattform gibt. Für diese Version wurde noch kein systematischer Test der Barrierefreiheit nach den einschlägigen Normen (insbesondere WCAG 2.1 / BITV 2.0) durchgeführt. Eine abschließende Einstufung der Konformität (z. B. Level AA oder AAA) liegt daher derzeit nicht vor.
Die Barrierefreiheit ist bereits grundsätzlich gut umgesetzt. Die Plattform nutzt erfolgreich die eingebauten Barrierefreiheitsfunktionen des Cloudscape Design Systems. Dabei handelt es sich um ein barrierefreies Designsystem, das von unserem technischen Dienstleister AWS verwendet wird. Es unterstützt internationale Standards für digitale Barrierefreiheit (WCAG 2.1 Level AA für alle UI-Komponenten, das sind Bausteine der Benutzeroberfläche).
Bilder sind grundsätzlich mit Bildbeschreibungen (Alt-Text) versehen, wichtige Navigationsbereiche mit unsichtbaren Beschriftungen gekennzeichnet, die von Hilfstechnologien wie Screenreadern erkannt werden (ARIA-Labels) und interaktive Elemente wie ein Textbearbeitungsfeld mit Formatierungsfunktionen (Rich-Text-Editor) sowie ausklappbare Tabellen sind barrierefrei. Dekorative Elemente werden korrekt für Screenreader ausgeblendet.
Das BMDS ist bestrebt, die Plattform schrittweise an die weiteren Anforderungen der Barrierefreiheit nach den einschlägigen Normen (WCAG 2.1 / BITV 2.0) anzupassen und insbesondere mit Blick auf künftige Ausbaustufen eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit zu erreichen.
2 Noch nicht barrierefreie Inhalte
Ausstehende Barrierefreiheitsprüfung
Diese Website befindet sich im Aufbau. Wir bitten um Verständnis, dass wir noch nicht alle Angebote vollumfänglich bereitstellen können.
Ein Test der Barrierefreiheit ist für den Zeitraum nach der Fertigstellung eingeplant.
Ergebnis der Barrierefreiheitsprüfung
Unsere Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen nur teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen noch nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte/Funktionen sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei und daher (noch) nicht mit den anwendbaren Anforderungen (u. a. BITV 2.0 / EN 301 549) vereinbar:
- Dynamische Inhalte ohne ausreichende Status-/Live-Ankündigungen: Bei dynamisch aktualisierten Inhalten (z. B. Chat-Nachrichten, Lade-/Statuszustände) fehlen derzeit ARIA-Live-Regionen bzw. gleichwertige Mechanismen, sodass Änderungen nicht zuverlässig von Screenreadern angekündigt werden.
- Fehlende Skip-Links: Es sind derzeit keine „Skip to main content“ / Sprunglinks implementiert, um die Hauptinhalte direkt anzusteuern.
- Unvollständige Landmark-/Struktur-Semantik: Semantische Seitenbereiche/Landmarks (z. B. <main>, <nav>, <aside>) sind noch nicht durchgängig/konsequent umgesetzt.
- Fokusmanagement in SPA/Modals: In einzelnen Flows (z. B. modale Dialoge/Overlays, SPA-Navigation) ist das Fokusmanagement noch nicht durchgängig sichergestellt (Fokusführung, Fokus-Rückgabe, Tastaturreihenfolge).
- Fehlende systematische Accessibility-Tests: Es ist aktuell kein automatisiertes Accessibility-Testing (z. B. via jest-axe oder vergleichbar) als kontinuierlicher Qualitätssicherungs-Baustein etabliert.
- Kontrast (Breadcrumbs – Einzelfall): Eine Kontrastabweichung in den Breadcrumbs (aktueller Seitenpunkt) wurde identifiziert und wird zeitnah behoben; im Übrigen wurden die verwendeten Farben geprüft und erfüllen die WCAG-Kontrastanforderungen.
Grundsätzlich werden bereits basisnahe Accessibility-Muster eingesetzt (u. a. Alt-Text-Unterstützung bei Bildern in Teilen, ARIA-Beschriftungen für Navigation und interaktive Elemente). Die Anwendung nutzt zudem die Barrierefreiheitsfunktionen des Cloudscape Design Systems, die jedoch aktuell nicht in allen Bereichen vollständig ergänzt sind.
Unverhältnismäßige Belastung
Aktuell wird keine Ausnahme aufgrund unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 geltend gemacht.
Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Derzeit sind keine Inhalte bekannt, die außerhalb des Anwendungsbereichs liegen.
Link zum Bewertungsbericht
Den detaillierten Bewertungsbericht zur Barrierefreiheit mit Maßnahmenplan finden Sie unter diesem Link.
3 Geplante Maßnahmen
Mit dem weiteren Ausbau des Marktplatzes ist vorgesehen,
- eine strukturierte Evaluation der Barrierefreiheit durchzuführen (Selbstbewertung und ggf. Überprüfung durch unabhängige Fachleute),
- auf dieser Grundlage priorisierte Maßnahmenpläne zur schrittweisen Behebung identifizierter Barrieren zu erstellen und umzusetzen,
- Anforderungen an Barrierefreiheit verbindlich in die Verwaltung und Weiterentwicklung der Plattform und neuer Funktionen zu integrieren (z. B. Design-Guidelines, Checklisten zur Qualitätssicherung).
Ziel ist es, mittelfristig mindestens den Anforderungen des Konformitätsniveaus WCAG 2.1 Level AA zu entsprechen, soweit dies mit den technischen und fachlichen Rahmenbedingungen der Plattform vereinbar ist.
4 Rückmeldung und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf der Plattform „Marktplatz D“ auffallen oder Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, können Sie uns über die E-Mail-Adresse kontakt@marktplatz-d.gov.de kontaktieren.
Bitte beschreiben Sie in Ihrer Nachricht möglichst genau,
- auf welcher Seite oder in welchem Bereich die Barriere auftritt,
- welche Inhalte oder Funktionen für Sie schwer oder nicht zugänglich sind,
- welches Endgerät und welchen Browser Sie verwenden.
Wir sind bemüht, Ihre Hinweise zeitnah zu prüfen und – soweit möglich – kurzfristig Abhilfe zu schaffen oder Ihnen alternative Zugänge zu den benötigten Informationen anzubieten.
Gemäß § 12b Abs. 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantworten wir eingehende Mitteilungen und Anfragen, die uns über die oben genannten Kontaktwege übermittelt werden, spätestens innerhalb eines Monats. In dieser Frist prüfen wir Ihre Hinweise, teilen Ihnen mit, welche Maßnahmen wir ergreifen werden, oder bieten Ihnen bei bestehenden Barrieren alternative Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten an.
5 Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit der Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit oder mit den ergriffenen Maßnahmen unzufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG anzurufen. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, und es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.